Objektbeschreibung
Wir können Ihnen mehrere Objektarten in Berlin und München. sowie einigen anderen, deutschen Großstädten zwischen 2 000 000 und 10 000 000,-€ anbieten.
Hierfür benötigen wir Ihre qualifizierte Objektanfrage per E-Mail welche wir natürlich diskret behandeln.
Wenn Sie uns diese zusenden, kommen wir auf Sie zu um Ihnen das für Sie richtige Objekt anzubieten. Danach erhalten Sie das jeweilige Expose dazu.
Liebe Kollegen, bitte keine Makleranfragen zusenden, Danke.
Ausstattung
Die Ausstattungen erhalten Sie im Expose.
Lage
Die Immobilienobjekte liegen je nach Objektart in Gewerbelagen, Mischgebieten, sowie sind auch 1a Stadtlagen dabei.
Sonstiges
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer / Vermieter aufgrund des umseitigen Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kauf- / Mietinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande. Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird die Provision beim Adressaten geltend gemacht. Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers in Höhe von 4,0%, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, demnach 4,76 % inklusive Mehrwertsteuer, soweit nicht das umseitige Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem gesamten Kaufpreis. Die Provision bei Mietverträgen errechnet sich aus dem umseitigen Angebot. Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde. Die umseitige Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Information nicht geprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen. Erfüllungsort und somit Gerichtsstand für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.